Warum brauche ich unbedingt eine Hundehaftpflichtversicherung?

Hundehaftpflichtversicherung

Der Hund springt zur Begrüßung an der Schwiegermutter hoch und zerreißt deren Designermantel. Ihr Vierbeiner erblickt Nachbars Katze, reißt sich los und läuft vor ein Fahrrad. Der Radfahrer stürzt und bricht sich den Knöchel. Beides wird teuer. Für den Hundehalter. In einem solchen Fall greift die Hundehaftpflichtversicherung – wenn man sie abgeschlossen hat.

Was ist der Unterschied zwischen einer Hundehaftpflichtversicherung und einer Hundehalterhaftpflichtversicherung?

Die Sache ist schon ein wenig verwirrend: Mal ist von der Hundehaftpflichtversicherung die Rede und mal von der Hundehalterhaftpflichtversicherung. In Wirklichkeit handelt es sich um zwei Namen für dieselbe Versicherung. Im BGB, Paragraf 833, legt der Gesetzgeber fest: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Der Tierhalter haftet also für seinen Hund. Diese Haftung deckt die Tierhalterhaftpflicht, im Falle eines Hunds die Hundehaftpflichtversicherung ab.

Wo ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht?

In Deutschland gibt es einige Bundesländer, in denen eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist: Das sind aktuell Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für als gefährlich eingestufte Hunde gilt die Versicherungspflicht aktuell in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Sachsen. In Bayern ist die Regel nicht einheitlich, weil sie da Sache der Gemeinden ist. Auch im Ausland ist die Haftpflichtversicherung für den Hund teilweise Pflicht. Ohne eine solche Versicherung darf man in manche Länder gar nicht erst mit seinem Hund einreisen.

Wann greift eine Hundehaftpflichtversicherung?

Die Hundehaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Hund verursacht und für die der Besitzer haftet, und zwar Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Personenschäden können zum Beispiel die Behandlungskosten nach einem Sturz sein, aber auch Schmerzensgeld. Bei Sachschäden handelt es sich um Schäden an Gegenständen, zum Beispiel um das zerkratzte Sofa. Bei Vermögensschäden geht es zum Beispiel um Verdienstausfälle. Über das Begleichen berechtigter Ansprüche hinaus wehrt die Haftpflichtversicherung Ansprüche ab, wenn sie nicht berechtigt sind. Damit ist gemeint, dass die Versicherung sich darum kümmert, wenn jemand behauptet, dass der Versicherte zahlen muss, das aber eventuell gar nicht stimmt. In dem Fall geht die Haftpflichtversicherung sogar vors Gericht.

Nicht versichert sind bei einer Haftpflichtversicherung, und das gilt auch für die Tierhalterhaftpflichtversicherung, Schäden an Mitgliedern des eigenen Haushalts.

Leinenpflicht
Kommt die Versicherung auch für Schäden auf, wenn gegen die Leinenpflicht verstoßen wurde?

Weitere Punkte, die von einigen Hundehaftpflichtversicherungen abgedeckt sind, sind zum Beispiel ein ungewollter Decksprung, Auslandsaufenthalte, Mietsachschäden oder auch eine Forderungsausfalldeckung. Die kümmert sich um Forderungen, die der Versicherte selber an fremde Hundehalter hat, die von diesen fremden Hundehaltern aber nicht bezahlt werden. Manche Versicherungen zahlen auch für Schäden am Hundesitter. In einigen Versicherungen werden auch Schäden, die in der Hundeschule oder Hundegruppe entstehen, beglichen. Nicht in allen Versicherungen sind Schäden bei Ausstellungen und Prüfungen enthalten. Bei einigen Policen ist der Schaden auch versichert, wenn der Hund trotz Leinen- oder Maulkorbpflicht frei gelaufen ist. Hier lohnt es sich, die Bedingungen der einzelnen Versicherungstarife genau anzusehen und den für den eigenen Fall am besten passenden herauszusuchen.

Wie teuer ist eine Hundehaftpflichtversicherung?

Der Preis für die Hundehaftpflichtversicherung hängt von diversen Faktoren ab. Je nach Versicherungsgesellschaft kann er zum Beispiel von Rasse oder Größe des Hunds abhängen, aber auch von Faktoren wie dem Alter des Hundehalters oder seinem Wohnort.
Manche Versicherungsgesellschaften gewähren Rabatte, zum Beispiel wenn man schon Kunde bei der Gesellschaft ist oder wenn man mehrere Hunde versichert.

Den größten Einfluss auf den Preis hat normalerweise der Versicherungsumfang beziehungsweise die Deckungssumme. Die Deckungssumme, gerade für Personenschäden, sollte auf jeden Fall ausreichend hoch sein. 3 Millionen Euro werden hier als Minimum empfohlen.

Wer beim Preis für die Versicherung sparen will, sollte über eine generelle Selbstbeteiligung nachdenken. Wer zum Beispiel eine generelle Selbstbeteiligung von 100 Euro vereinbart, zahlt bei einem Schaden, der unter 100 Euro liegt, alleine. Wird es aber teurer, muss er ebenfalls nur 100 Euro zahlen und den Rest zahlt die Versicherung. Das wären bei einem Schaden von 1000 Euro 900 Euro, die die Versicherung zahlt, bei einem Schaden von 100000 Euro 99900 Euro.

Warum sollte ich auf jeden Fall eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen?

Selbst beim liebsten und bravsten Hund, selbst bei der besten Hundeerziehung, ist ein Schaden äußerst leicht geschehen. Ob es sich nun um den Seidenmantel der Großtante handelt, der mit Kaffee verdorben wurde, weil sie Angst vor dem bellenden Hund bekommen hat oder gleich um die Knochen des Postboten, der vor Schreck vom Fahrrad gefallen ist. Was aber das Wichtigere ist: So ein Schaden kann sehr, sehr teuer werden. Und der Hundehalter haftet unbegrenzt, mit seinem gesamten Vermögen. Es sei denn, er hat eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen.

Wenn der Hund sich vor Angst aus dem Halsband windet und auf eine Straße läuft, kann nicht nur leicht ein Mittelklassewagen Totalschaden erleiden. Schäden an Personen sind nicht nur tragisch. Sie können so teuer werden, dass sie die Familie langfristig ruinieren können.

Im Gegensatz zu diesem Risiko ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung relativ preiswert. Die Kosten-Nutzen-Abwägung zeigt also klar: Eine Hundehaftpflichtversicherung sollte bei jedem Hundehalter ganz oben auf der Liste stehen. Prädikat: unbedingt

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